
Dr. Jörg Pötke
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Geboren 1946
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54 Jahre verheiratet
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2 Söhne und 1 Enkelin
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Besitzer eines Rauhaardackels
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54 Jahre wohnhaft in Taufkirchen
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25 Jahre Vorsitz örtlicher Bund Naturschutz (250 Mitglieder)
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1995 Mitgründer ILT – Initiative Lebenswertes Taufkirchen
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18 Jahre im Gemeinderat
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12 Jahre als Sozialreferent
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6 Jahre als Erster Bürgermeister von Taufkirchen
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In den Schulferien angeheuert bei der Handelsmarine als Decks-, Messejunge
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1966 Abitur, Bundesmarine, Gorch Fock, Segel-, Motorbootscheine
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1971 Flugschein mit Wasser-, Busch-, Instrumenten-, (Blind-)Fluglizenz, 2000 Flugstunden
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Studium Zahnmedizin
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1973 Approbation, Promotion
Fakten zu meiner ersten Amtszeit
Rathaus-Bedienstete verklagten mich wegen angeblichen Mobbings. Als sie vom Gericht vorgeladen wurden, um ihre Vorwürfe zu substanziieren, zogen sie ausnahmslos ihre Klagen zurück.
Hintergrund der Unruhe war die Streichung aller von meinen Vorgängern gewährten Privilegien. Sie hatten einen hohen Geldwert und wurden abgabenrechtlich illegal gehandhabt. Überdies waren sie unsozial, da sie nicht nach Bedürftigkeit ausgerichtet waren und ungerecht, da nur Ausgewählte profitierten.
Es handelte sich um stark vergünstigte Mieten und zu große Gemeindewohnungen (z. B. 100 qm für 1,5 Personen zu 4,50 €/qm), die den anspruchsberechtigten Bürgern vorenthalten wurden. Des Weiteren um fälschlich abgerechnete Dauer-Überstunden, missbräuchlichen Handel mit von Bürgern finanzierten Essensmarken (z. B. Einlösen von Hunderten dieser Marken für private Familienfeiern), ungerechte Zeiterfassungen bei Raucherpausen etc.
Der geldwerte Vorteil der Sachleistungen wurde weder versteuert noch wurden Sozialabgaben abgezogen. Bei den Nachberechnungen durch die zuständigen Behörden hatten die Betroffenen sogar Glück, da die Vorteile lediglich vier Jahre rückwirkend lohnversteuert wurden und die Nachzahlung von Zehntausenden Euro Sozialabgaben entsprechend der gemeindlichen Verantwortung von allen Bürgern getragen werden mussten.
Gleichwohl verblieben bei den Beschäftigten jeweils viele tausend Euro, was in der Folge deutlich höhere Abgaben zur Konsequenz hatte. Monatlich stand ihnen damit erheblich weniger Netto zur Verfügung. Dass diese spürbaren und dauerhaften Einbußen die Motivation begünstigten, denjenigen verantwortlich zu machen, der die rechtmäßigen, aber persönlich nachteiligen Zustände einführte (oder einführen musste), ist menschlich verständlich.
Die Idee eines Taufkirchner Rechtsanwalts mit Ambitionen im vorpolitischen Raum könnte man noch als grenzwertig bezeichnen: Er mobilisierte Beschäftigte mit der Aussicht auf je 2.000 Euro Schmerzensgeld zu meinen Lasten und verfasste fast identische Klage-Schriftsätze.
Überschritten wurde die rote Linie von Recht und Anstand jedoch aus der Mitte des Gemeinderats.
Dienstherr aller Beschäftigten ist die Gemeinde. Sie besteht aus dem Organ Gemeinderat und dem Organ Bürgermeister, der zugleich Vorgesetzter aller Beschäftigten ist. Hieraus resultiert die unumstößliche Verpflichtung für jedes der beiden Organe, das Rathaus-Personal aus allen internen, insbesondere politischen Querelen herauszuhalten.
Dagegen verstießen Gemeinderatsmitglieder. Sie wiegelten Bedienstete regelrecht auf. Sie wurden gegen den Bürgermeister zur Konspiration, Illoyalität, Weiterleitung interner Mails, Arbeitsverweigerung und zum Mobbing aufgefordert. Die Landesanwaltschaft hat folgende eidesstattliche Aussage dokumentiert:
„Ich wurde... von Gemeinderatsmitgliedern angegangen... Mir wurde gesagt, dass ich zu gut gearbeitet hätte... und... wie andere Mitarbeiter Unterlagen herausgeben solle. Außerdem sollte ich im strategischen Krankenstand zu Hause bleiben und aufhören, dem Bürgermeister zuzuarbeiten, weil er sonst zu gut dastünde.“
Das Agitieren des einen Organs gegen das andere Organ über die Bande der Belegschaft ging schief.
Da kein einziger Klagender vor Gericht erschien, was wegen Fehlens von Klagegründen verständlich ist, durchschaute die Landesanwaltschaft das unfaire Spiel und kannte kein Pardon. Sie verfügte Geldbußen, allerdings nur gegen Beschäftigte. Die anstiftenden Ratsmitglieder kamen ungeschoren davon.
Welche Motivation könnten die Ratsmitglieder zur Polit-Kampagne gegen mich gehabt haben?
Die ILT zog 1996 in Fraktionsstärke in den Gemeinderat ein. Sie nickte in den folgenden 18 Jahren keine Vorlagen ab, sondern recherchierte eigenständig. Die Wähler verdoppelten ihre ILT-Zustimmung von Wahl zu Wahl. Es liegt auf der Hand, dass dies den schwindenden anderen Fraktionen nicht gefiel. Aber sie suchten nicht den demokratischen Weg der politischen Auseinandersetzung mit offenem Visier, sondern verfielen auf die feige Idee, Beschäftigte zu instrumentalisieren. Nachgerade niederträchtig wurden sie, als sie den von ihnen „strategisch“ angestifteten hohen Krankenstand versuchten, mir anzukreiden.
Die Landesanwaltschaft beendete das politische Kesseltreiben. Sie stellte das Verfahren gegen mich auflagenfrei ein, also ohne jegliche Sanktion – im Gegenteil: Sie verfügte, mir sämtliche einbehaltenen Bezüge vollständig nachzuzahlen. Mit allen Anwalts- und Nebenkosten verursachte die aus dem Gemeinderat losgetretene Kampagne über 250.000 Euro zum Schaden aller Bürger.
Somit war ich zu keiner Zeit des Amts enthoben und blieb bis zum regulären Ende der Wahlperiode Erster Bürgermeister. Allein wegen der damals noch bestehenden Altersgrenze konnte ich für keine weitere Amtszeit kandidieren. Ich verfüge über das einfache sowie über das erweiterte Führungszeugnis ohne jegliche Eintragung.
Auch die anfangs kritische Presse erkannte, falsch informiert worden zu sein und sieht mich „rehabilitiert“.
Manche wollen die Fakten bis heute, über ein Jahrzehnt danach, nicht wahrhaben. Mehrfach verurteilten Gerichte Verleumdungen und Falschbehauptungen. Zum Beispiel untersagte das Landgericht München strafbewehrt Herrn Ullrich Sander und Herrn Herbert Heigl (CSU, aktuell SPD) in ihren damaligen Funktionen „unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten bei jeder Zuwiderhandlung die Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten, Dr. Jörg Pötke habe nachweislich im Rahmen seiner Amtsausübung schwere Verfehlungen begangen.“
Für Ihre jüngste Falschbehauptung haben sich Frau Zaglauer-Swoboda und Herr Rudolf Schwab (Die Grünen) entschuldigt, was ich akzeptierte.